Urheberrecht und Reklamerecht

Der zweite wichtige Zweig des juristischen Schutzes von geistigem Eigentum ist neben dem gewerblichen Rechtsschutz das Urheberrecht und dessen sog. benachbarten Rechte. Das Internet und die damit zusammenhängenden neuen technischen Anwendungen bzw. Nutzungsformen stellen die mit diesem Rechtsgebiet befassten Juristen stets vor neue Herausforderungen. Unsere Kanzlei bietet auch auf diesem Gebiet ihren Mandanten zielorientierte, schnelle und effektive Lösungen an – ergänzt mit der entsprechenden juristischen Beratung im Bereich Werbeindustrie, wo die Urheberrechts- und nachbarrechtlichen Angelegenheiten oftmals mit reklamerechtlichen Fragen einhergehen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das Rechtsgebiet im Bereich des rechtlichen Schutzes von geistigem Eigentums, dass den Schutz von Personen als Urheber von Werken bzw. als berechtigte von benachbarten Rechten regelt.

Als Werk im Sinne des Urheberrechts gilt jegliches, vom Urheber als Ergebnis seiner geistigen Tätigkeit entstandene individuelle, originelle Werk in der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst – unabhängig davon, in welchem Genre sich das Werk manifestiert.

Im Vergleich zum anderen großen Gebiet des rechtlichen Schutzes von geistigem Eigentum, nämlich zum gewerblichen Rechtsschutz, ist es in der ungarischen Regelung ein gewaltiger Unterschied, dass die durch den Urheberrechtsschutz geschützten Werke nirgends registriert werden. Infolgedessen haben die mit Urheberrechtsschutz befassten Juristen eine große Verantwortung bereits in der grundsätzlichen Frage, was für Werke bzw. Schöpfungen eigentlich vom Urheberrecht als Schutzrecht abgedeckt sind.

Unsere Kanzlei bietet folgenden urheberrechtlichen Fragen rechtliche Beratung an:

  • Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Werkes oder einer Schöpfung;

  • Regelungen zur freien Verwendbarkeit;

  • Erstellung bzw. Prüfung von Lizenzverträgen;

  • Beratung bezüglich der Fragen im Zusammenhang mit Computersoftware und Programmen als urheberrechtlich geschützte Werke und bezüglich der Fragen der weiteren Verwertung (mit besonderer Rücksicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ”UsedSoft/ORACLE”), Erstellung und Prüfung von Software-Lizenzverträgen;

  • Beratung bezüglich Open-Source-Software, Beratung bezüglich copyleft;

  • Beratung bezüglich Datenbanken als urheberrechtlich geschützte Werke;

  • Beratung bezüglich der Regelungen im Zusammenhang mit der freiwilligen Hinterlegung von Werken;

  • Beratung bezüglich der Herausgabe von Büchern und Schallplatten;

  • Vertretung von Komponisten und Schriftstellern in urheberrechtlichen Angelegenheiten;

  • Beratung bezüglich Filmproduktion, Erstellung von Verfilmungsverträgen;

  • Juristische Vertretung gegenüber Verwertungsgesellschaften (u.a. ARTISJUS, EJI, HUNGART, FILMJUS, MAHASZ);

  • Beratung bezüglich der Regelungen und Konditionen im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Werken bei Verwertungsgesellschaften;

  • Juristische Vertretung im Falle von Urheberrechtsverletzungen, Vertretung in urheberrechtlichen Zivilprozessen.

Urheberrecht: Nachbarrechte

Das Rechtsgebiet Nachbarrechte ist eng an das Urheberrecht geknüpft und beschäftigt sich in erster Linie mit dem Schutz derjenigen Personen, die zwar nicht als Urheber gelten, jedoch ihre Tätigkeit, die Form des ihnen geschaffenen “Ergebnisses“, dessen Qualität bzw. dessen Erscheinungsform die Gewährung von rechtlichem Schutz begründet.

Unsere Kanzlei misst dem Schutz von benachbarten Rechten bzw. der juristischen Vertretung der berechtigten Personen besondere Bedeutung bei.

Die berechtigten Personen im Sinne der Nachbarrechte sind: Interpreten (Sänger, Musiker, Schauspieler), Hersteller von Tonaufnahmen, Hersteller von Filmen und die Radio- und Fernseherorganisationen.

In diesem Bereich bieten wir grundsätzlich juristische Beratung auf folgenden Gebieten an:

  • Juristische Vertretung gegen gegenüber den Verwertungsgesellschaften (ARTISJUS, EJI, FILMJUS, MAHASZ);

  • Beratung bezüglich der Regelungen und Voraussetzungen der Hinterlegung bei Verwertungsgesellschaften;

  • Erstellung bzw. Prüfung von Nutzungsverträgen (Lizenzverträgen);

  • Beratung im Bereich Merchandising;

  • Juristische Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Teilnahme am “YouTube Partner Program“.

Reklamerecht

Die im Zusammenhang mit diesem Rechtsgebiet auftauchenden Fragen benötigen im Allgemeinen eine komplexe juristische Herangehensweise.

Reklameprodukte gelten nicht selten auch als Werke im Sinne des Urheberrechts. Das Werbeprodukt lässt für den Schöpfer ein Urheberrecht und für die darin erscheinenden Künstler entsprechende Nachbarrechte entstehen. Die von den Werbeagenturen geplanten Kampagnen bzw. Logos werfen im Allgemeinen auch markenschutzrechtliche Fragen auf.

Daneben ändert sich die Art und Weise bzw. die Ausgestaltungsform von Werbung fortwährend, und dieser Prozess wird vom dazugehörigen rechtlichen Rahmen erst mit mehreren Schritten Abstand gefolgt. Daher ist es in diesen Fragen von besonderer Bedeutung, die Expertise eines auf diesem Gebiet bewanderten juristischen Fachmanns in Anspruch zu nehmen.

Unsere juristische Beratung erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  • Erstellung bzw. Prüfung von Werkverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen (Auftragsverträgen) im Zusammenhang mit der Erstellung von Werbeprodukten;

  • Juristische Begutachtung und Stellungnahme zu Werbematerialien;

  • Juristische Beratung im Zusammenhang mit vergleichender Werbung;

  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Fragen betreffend Direkt Marketing sowie BTL und ATL Werbemaßahmen;

  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Werbekampagnen und Gewinnspielen, juristische Vertretung vor den zuständigen Behörden;

  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Irreführung von Verbrauchern;

  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Facebook Werbekampagnen.
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